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Wertstoffverwertung

Teil von Wie organisiere ich die Wertstoffverwertung im Betrieb und welche Fraktionen muss ich trennen?

Wer nimmt Papier und Kartonagen aus dem Betrieb ab?

Papier und Kartonagen aus dem Betrieb entsorgen: Wertstoffhöfe, Papierverwerter, duale Systeme und Vereine mit Bedingungen, Mengen und Kosten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kommunale Wertstoffhöfe nehmen Papier meist nur von Haushalten an, Gewerbe braucht eine Regel in der Satzung.
  • Gewerbliche Papierverwerter stellen Container und holen sie nach festem Rhythmus ab.
  • Duale Systeme erfassen nur beteiligte Verkaufsverpackungen, kein loses Büropapier.
  • Vereine und Kirchengemeinden sammeln Kartonagen gegen Spende, oft im Monatsrhythmus.
  • Die Gewerbeabfallverordnung verlangt die getrennte Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen.

Kommunale Wertstoffhöfe: zuerst für private Haushalte

Wertstoffhöfe betreiben Kreise und kreisfreie Städte. Ob ein Betrieb anliefern darf, steht in der Abfallsatzung. Viele Kommunen lassen nur private Kleinmengen zu, weil die Anlagen auf Haushaltsabfälle ausgelegt sind. Gewerbliches Papier wird dann nach Gewicht oder Volumen berechnet, sofern die Anlieferung erlaubt ist. Klären Sie vorab Öffnungszeiten, Mengengrenzen und Sortenvorgaben. Nach § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind gewerbliche Abfälle grundsätzlich dem gewerblichen Entsorgungsmarkt zu überlassen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Überlassungspflichten).

Gewerbliche Papierverwerter und Containerdienste

Bundesweit tätige Entsorger wie Remondis, PreZero, Veolia, Nehlsen oder ALBA bieten Altpapiercontainer für Betriebe an. Papierverwerter wie Klingele, Palm oder Schumacher Packaging nehmen sortenreine Ware direkt an. Üblich sind Absetzcontainer, Presscontainer und feste Abholintervalle. Annahmebedingung ist trockene, sortenreine Ware ohne Folie, Kunststoff oder Verbundmaterial. Die Mindestmenge legt jeder Anbieter selbst fest, kleine Büromengen rechnen sie häufig als Pauschale je Leerung ab. Erlöse gibt es bei großen, sauberen Posten und guter Marktlage. Das Umweltbundesamt beschreibt die Entsorgungswege für Gewerbe- und Haushaltsabfälle (Umweltbundesamt zur Entsorgung).

Duale Systeme: nur beteiligte Papierverpackungen

Duale Systeme wie Der Grüne Punkt, BellandVision, Reclay, Landbell oder EKO-PUNKT organisieren die Sammlung von Verkaufsverpackungen. Papierverpackungen aus dem Betrieb gehören nur dann dazu, wenn sie am System beteiligt sind. Lose Akten, Restrollen, Kataloge und alte Prospekte fallen unter das Gewerbeabfallrecht, nicht unter das Verpackungsgesetz. Eine Ballenpresse senkt das Volumen und damit die Zahl der Leerungen.

Gemeinnützige Sammlungen: Kartonagen gegen Spende

In vielen Orten sammeln Sportvereine, Kirchengemeinden oder die Freiwillige Feuerwehr Altpapier und Kartonagen. Betriebe geben ihre Mengen als Sachspende ab, der Verwertungserlös fließt in die Vereinskasse. Der Betrieb sortiert und bündelt selbst und stellt die Ware am Abholtag bereit. Die Termine liegen oft im Monatsrhythmus. Für große Mengen eignet sich diese Form nur, wenn der Verein die Tour stemmen kann.

Beispielrechnung: Pauschale gegen Papiererlös

Ein Büro sammelt monatlich 1,5 Tonnen Kartonagen und 0,5 Tonnen Büropapier, insgesamt 2 Tonnen. Angenommen, der Verwerter vergütet 40 Euro netto je Tonne, ergibt das 80 Euro netto im Monat oder 960 Euro netto im Jahr, jeweils zzgl. 19 Prozent USt. Angenommen, die Abfuhrpauschale beträgt 90 Euro netto je Leerung bei monatlicher Abholung, sind das 1.080 Euro netto im Jahr, zzgl. USt. In diesem Rechenbeispiel kostet die Entsorgung damit 120 Euro netto pro Jahr.

Was die Gewerbeabfallverordnung verlangt

Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass Papier, Pappe und Kartonagen im Betrieb getrennt gesammelt werden. Vermischt werden dürfen sie nur, wenn die Vorgaben zur Vorbehandlung und zu den Verwertungsquoten erfüllt sind. Halten Sie Verträge, Wiegescheine und Abholbelege fest, damit die getrennte Sammlung nachvollziehbar bleibt. Der Bund ordnet Gewerbeabfälle in die Kreislaufwirtschaft ein (BMUKN: Überblick zur Abfallpolitik).

Häufige Fragen

Wie viel Papier darf ich zum Wertstoffhof bringen?

Das regelt die Satzung Ihrer Kommune. Für Betriebe sind die Mengen oft begrenzt oder kostenpflichtig, ein Anruf vorab lohnt sich.

Muss ein Betrieb Altpapier getrennt sammeln?

Ja, die Gewerbeabfallverordnung verlangt die getrennte Sammlung, solange sie technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

Zahlt der Verwerter für Altpapier?

Bei großen, sortenreinen Mengen und guter Marktlage ja. Bei kleineren Posten überwiegt meist die Pauschale je Leerung.

Was passiert mit nassen oder beschichteten Kartonagen?

Sie gelten nicht als sortenreines Altpapier. Der Verwerter sortiert sie aus, die Entsorgung wird teurer.

Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren?

Verträge, Wiegescheine und Abholbelege, damit getrennte Sammlung und Verwertung belegt werden können.

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