
Wertstoffverwertung
Wie organisiere ich die Wertstoffverwertung im Betrieb und welche Fraktionen muss ich trennen?
Wertstoffverwertung im Betrieb: Pflichtfraktionen nach Gewerbeabfallverordnung, Abfallschlüssel der AVV, Wege über duale Systeme und Erlöse je Tonne.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Gewerbeabfallverordnung verlangt die getrennte Sammlung an der Anfallstelle für Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle.
- Verpackungen aus privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen laufen über die dualen Systeme, nicht über die gewerbliche Getrenntsammlung.
- Gemische sind nur begründete Ausnahmen und lösen eine Pflicht zur Vorbehandlung aus.
- Jede Fraktion trägt einen Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung, der im Entsorgungsnachweis auftauchen muss.
- Sortenreine Fraktionen bringen Erlöse, gemischte Fraktionen verursachen meist Kosten.
Diese Fraktionen gehören in die Getrenntsammlung
Die Gewerbeabfallverordnung gilt für gewerbliche Siedlungsabfälle. Maßgeblich ist, ob Ihre Abfälle nach Beschaffenheit oder Zusammensetzung haushaltsähnlich sind. Auf die Branche kommt es nicht an. Trifft das zu, greift die Verordnung.
Fraktionen und ihre Verwertungswege
Fraktion
- Papier, Pappe, Karton
- 20 01 01
- Glas
- 20 01 02
- Kunststoffe
- 20 01 39
- Metalle
- 20 01 40
- Holz
- 17 02 01
- Textilien
- 20 01 11
- Bioabfälle
- 20 01 08
- Gemischte Siedlungsabfälle
- 20 03 01
Abfallschlüssel
- Papier, Pappe, Karton
- Recycling im Papierwerk
- Glas
- Hohlglas-Recycling
- Kunststoffe
- Werkstoffliche Verwertung
- Metalle
- Schrotthandel, Recycling
- Holz
- Werkstofflich oder energetisch
- Textilien
- Wiederverwendung oder Recycling
- Bioabfälle
- Kompostierung oder Vergärung
- Gemischte Siedlungsabfälle
- Nur begründete Ausnahme
Verwertungsweg
- Papier, Pappe, Karton
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- Bioabfälle
- Gemischte Siedlungsabfälle
| Fraktion | Abfallschlüssel (AVV) | Vorrangiger Verwertungsweg |
|---|---|---|
| Papier, Pappe, Karton | 20 01 01, 15 01 01 | Recycling im Papierwerk |
| Glas | 20 01 02, 15 01 07 | Hohlglas-Recycling |
| Kunststoffe | 20 01 39, 15 01 02 | Werkstoffliche Verwertung |
| Metalle | 20 01 40, 15 01 04, 17 04 05 | Schrotthandel, Recycling |
| Holz | 17 02 01, 03 01 05 | Werkstofflich oder energetisch |
| Textilien | 20 01 11 | Wiederverwendung oder Recycling |
| Bioabfälle | 20 01 08, 20 02 01 | Kompostierung oder Vergärung |
| Gemischte Siedlungsabfälle | 20 03 01 | Nur als begründete Ausnahme |
Die Zuordnung erfolgt über die Abfallverzeichnisverordnung. Sie müssen nicht jede Position auswendig kennen, aber im Entsorgungsnachweis muss die richtige stehen. Welcher Schlüssel für Ihren Stoffstrom gilt, prüfen Sie in der Übersicht des Umweltbundesamtes zu Abfallarten und ihren Entsorgungswegen.
Schlüssel mit einem Sternchen kennzeichnen gefährliche Abfälle. Für sie gelten zusätzliche Nachweispflichten, etwa Übernahmescheine und Begleitscheine. Trennen Sie gefährliche Abfälle strikt von ungefährlichen, auch räumlich.
Rechtlicher Rahmen: Gewerbeabfallverordnung, KrWG und Verpackungsgesetz
Die Gewerbeabfallverordnung regelt Erfassung, Vorbehandlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle. Die Novelle trat am 1. August 2017 in Kraft und gilt seit dem 1. Januar 2019 vollständig.
Fünfstufige Abfallhierarchie
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige Verwertung
- Beseitigung
Seitdem ist die Getrenntsammlung an der Anfallstelle die Voraussetzung für hochwertiges Recycling. Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vollzugshinweise im Abfallrecht gibt das Umweltbundesamt. Ergänzend beschreibt das BMUKN das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in Deutschland.
Über der Verordnung steht das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Es legt die fünfstufige Abfallhierarchie fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung. Jede Entsorgungsentscheidung folgt dieser Reihenfolge.
Ein Gemisch ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wer ein Gemisch bildet, muss es verpflichtend sortieren lassen. Energetisch verwerten dürfen Sie erst, wenn eine Vorbehandlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Prüfen Sie die Stufen der Reihe nach, nicht parallel.
Für die Vorbehandlung zulässiger Gemische nennt die Verordnung Mindestanforderungen an die Anlagen und Quotenvorgaben: 85 Prozent Sortierquote und 30 Prozent Recyclingquote. Diese Werte gelten für die Anlage, nicht für Ihren Betrieb. Sie zeigen aber, wie viel aus einem Gemisch tatsächlich zurückgewonnen wird.
Erzeuger und Besitzer müssen ihre Entsorgungssituation dokumentieren, auch wenn sie getrennt sammeln. Wer die Fraktionen bereits an der Anfallstelle trennt, hält diesen Nachweis erheblich einfacher. Fehlt die Dokumentation, ist die Einhaltung der Stufenfolge nicht belegbar.
Verpackungen folgen einem eigenen Regime. Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sie im Verpackungsregister LUCID registrieren und an einem dualen System beteiligen. Der Systembetreiber weist die erfüllten Quoten jährlich im Mengenstromnachweis nach.
Für Ihren Betrieb bleibt die Zuordnungsfrage: duales System oder gewerbliche Getrenntsammlung. Klären Sie das vor dem Abschluss des Entsorgungsvertrags. Sonst erscheinen die Mengen im falschen Nachweis.
Wege der Verwertung: Schrotthändler, Papierverwerter, Kompostierung
Sortenreine Fraktionen können Sie direkt vermarkten. Metallschrott geht an den Schrotthändler. Er rechnet nach Sorten ab und stellt einen Wiegeschein aus. Papier und Pappe nimmt der Papierverwerter oder direkt das Papierwerk ab, der Preis richtet sich nach der Sorte.
Kunststoffe aus der Produktion fallen meist sauber und sortenrein an und lassen sich werkstofflich verwerten. Gemischte Verpackungskunststoffe müssen zuerst sortiert werden. Abfälle aus der Kunststofferzeugung erreichen laut Umweltbundesamt eine Recyclingquote von rund 85 Prozent, Kunststoffabfälle aus privaten Haushalten liegen deutlich darunter.
Bioabfälle aus Kantine und Küche gehen in die Kompostierung oder in eine Vergärungsanlage. Küchen- und Kantinenabfälle tragen den Schlüssel 20 01 08, Grünabfälle 20 02 01. Speisereste mit tierischen Bestandteilen unterliegen zusätzlich dem Tiernebenprodukterecht.
Gefährliche Abfälle wie Altöle, Lacke oder Lösemittel gehören in eigene Behälter. Sie laufen über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und werden gesondert nachgewiesen. Eine Vermischung mit ungefährlichen Fraktionen macht die ganze Charge teuer.
Dokumentieren Sie jeden Weg mit Lieferschein, Wiegeschein oder Übernahmebestätigung. Diese Belege sind die Grundlage Ihrer Abfallbilanz. Die Statistik zur Abfallwirtschaft des Statistischen Bundesamtes liefert Vergleichswerte zum Aufkommen und zu den Verwertungswegen in Deutschland.
Stellen Sie Behälter dort auf, wo die Fraktion entsteht. Wege zur zentralen Sammelstelle kosten Zeit und führen dazu, dass getrenntes Material wieder im Restabfall landet. Gleiche Farben, gleiche Beschriftung und einheitliche Behältergrößen senken den Erklärungsaufwand.
Erlöse je Tonne: Beispielrechnung für Ihren Betrieb
Erlöse je Tonne
| Fraktion | Beispielhafter Wert je Tonne | Hinweis |
|---|---|---|
| Papier, Pappe, Karton | 30 bis 120 Euro Erlös | Sorte und Marktlage entscheiden |
| Stahlschrott | 200 bis 350 Euro Erlös | Preis folgt dem Stahlmarkt |
| Kupferschrott | mehrere Tausend Euro Erlös | hoher Metallwert |
| Holz | 0 bis 40 Euro Erlös | abhängig von der Aufbereitung |
| Hohlglas | 0 bis 30 Euro Erlös | regional unterschiedlich |
| Bioabfall | 40 bis 120 Euro Kosten | Sammlung und Vergärung |
| Gewerbeabfallgemisch | 150 bis 300 Euro Kosten | Entsorgung und Vorbehandlung |
Die Werte sind Beispielwerte zur Orientierung, keine Marktnotierung. Erlöse hängen von Sorte, Reinheit, Menge, Vertragslaufzeit und Marktlage ab. Bei Mischfraktionen stehen den Erlösen oft Entsorgungskosten gegenüber.
Beispielrechnung für einen Handwerksbetrieb mit 25 Tonnen Abfall im Jahr:
Erlöse je Tonne
- 12Tonnen Altpapierbei 80 Euro je Tonne sind das 960 Euro Erlös.
- 8Tonnen Stahlschrott: bei 250 Euro je Tonne sind das 2.000 Euro Erlös.
- 5Tonnen gemischter Gewerbeabfall: bei 200 Euro je Tonne Entsorgung sind das 1.000 Euro Kosten.
Mit getrennter Erfassung ergibt sich ein Plus von 1.960 Euro. Wären alle 25 Tonnen als Gemisch angefallen, stünden 5.000 Euro Entsorgungskosten an. Die Differenz von 6.960 Euro zeigt den Hebel der Trennung an der Anfallstelle. Alle Werte sind Beispielwerte, keine Zusage.
Vereinbaren Sie im Vertrag, wie sich der Preis ändert. Preisgleitklauseln sind bei Papier und Metall üblich, weil die Notierungen schwanken. Ohne Klausel tragen Sie das Risiko allein.
In fünf Schritten zur organisierten Wertstoffverwertung
- Erfassen Sie jede Anfallstelle und notieren Sie, welche Fraktion dort in welcher Menge entsteht.
- Ordnen Sie jede Fraktion einem Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnisverordnung zu.
- Prüfen Sie je Verpackung, ob das duale System oder die gewerbliche Getrenntsammlung greift.
- Stellen Sie Behälter und Beschriftung direkt an der Anfallstelle auf, mit denselben Bezeichnungen wie im Entsorgungsvertrag.
- Dokumentieren Sie jeden Weg mit Lieferschein, Wiegeschein oder Übernahmebestätigung und verhandeln Sie jährlich neu.
Prüfen Sie zuerst die Stellen mit dem größten Abfallvolumen. Dort lohnt jede Veränderung am schnellsten. Behälter und Beschriftung entscheiden oft darüber, ob tatsächlich getrennt wird.
Abfälle zur Verwertung dürfen Sie privaten Entsorgern überlassen. Für Abfälle zur Beseitigung klären Sie die Zuständigkeit mit Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Abfallpolitik verbindliche Recyclingziele. Welche Vorgaben gelten und wie sie fortgeschrieben werden, fasst der Überblick zur Abfallpolitik des BMUKN zusammen.
Häufige Fragen
Gilt die Getrenntsammlungspflicht für jeden Betrieb?
Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle. Entscheidend ist, dass Ihre Abfälle haushaltsähnlich sind. Sobald eine der genannten Fraktionen anfällt, ist sie getrennt zu erfassen. Auf die Branche kommt es nicht an.
Wann darf ich Abfälle als Gemisch sammeln?
Nur in begründeten Ausnahmefällen. Das Gemisch ist dann vorzubehandeln und zu sortieren. Energetisch verwerten dürfen Sie erst, wenn die Vorbehandlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Begründung gehört in die Dokumentation.
Was mache ich mit Verpackungen aus meinem Betrieb?
Ordnen Sie zuerst zu, ob die Verpackung typischerweise bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen anfällt. Dann läuft sie über das duale System. Andernfalls gilt die gewerbliche Getrenntsammlung. Lassen Sie die Zuordnung schriftlich festhalten.
Welche Abfallschlüssel muss ich im Entsorgungsnachweis angeben?
Den Schlüssel, der den Stoffstrom am genauesten beschreibt, etwa 20 01 01 für Papier und Pappe oder 20 01 40 für Metalle. Die vollständige Liste steht in der Abfallverzeichnisverordnung. Bei gefährlichen Abfällen kommt ein Sternchen hinzu.
Bringt die Trennung überhaupt Erlöse?
Bei sortenreinen Fraktionen ja. Altpapier, Stahlschrott und Kupfer erzielen Erlöse, gemischter Gewerbeabfall verursacht Kosten. Wie hoch die Erlöse ausfallen, hängt von Sorte, Menge und Marktlage ab.
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