
Betriebsabfälle
Teil von Gewerbeabfall entsorgen: Pflichten, Nachweise und Kosten im Betrieb
Entsorgungsdienstleister auswählen: Kriterien, Nachweise und Preise
Entsorgungsdienstleister auswählen: prüfbare Kriterien wie EfbV-Zertifikat, Haftpflichtdeckung, Wiegeprotokolle, Abfallschlüssel und Preise je Tonne im Überblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach EfbV mit Anlagenverzeichnis ist das stärkste belegbare Kriterium.
- Haftpflichtdeckung in Euro, Wiegeprotokolle und Abfallschlüssel nach AVV gehören in den Vertrag, nicht in die Präsentation.
- Preisblätter müssen Tonnenpreis, Grundpauschale, Wiegegebühr und Laufzeit getrennt nennen.
- Zertifikate, Erlaubnisse und Anlagen lassen sich bei Überwachungsgemeinschaften, Zertifizierungsstellen und der Abfallbehörde prüfen.
Kriterien, die sich belegen lassen
Zuerst die Zulassung: Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ist in § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geregelt und wird in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ausgeformt. Ein Zertifikat ohne Anlagenverzeichnis sagt wenig aus. Verlangen Sie die Liste der erfassten Standorte, Anlagen, Fahrzeuge und Abfallarten.
Belegbare Auswahlkriterien
- Zertifikat mit Anlagenverzeichnis
- Erlaubnis oder Anzeige nach KrWG
- Zuverlässigkeit laut EfbV
- Haftpflichtdeckung 1 bis 5 Mio. Euro
- Benannte Verbleibsanlagen
Zweitens die Erlaubnis: Für Sammlung und Beförderung von Abfällen braucht der Dienstleister eine Erlaubnis oder mindestens eine Anzeige nach KrWG. Aktenzeichen und zuständige Behörde gehören in die Vertragsanlage, damit sich die Angabe nachprüfen lässt.
Drittens die Zuverlässigkeit: Die EfbV verlangt zuverlässige Betriebe und verantwortliche Personen. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft die Überwachungsorganisation im Zertifizierungsverfahren, nicht der Einkauf.
Viertens die Haftpflicht: Üblich sind Deckungssummen von 1.000.000 Euro bis 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden. Fordern Sie die Bestätigung direkt beim Versicherer an, nicht eine Kopie der Police vom Dienstleister.
Fünftens der Verbleib: Das Angebot sollte die Anlagen benennen, in denen die Abfälle verwertet oder beseitigt werden.
Checkliste für die Angebotsprüfung
- Zertifikatgültig, vollständig, mit Anlagenverzeichnis und Geltungsdauer.
- Erlaubnis oder Anzeige nach KrWG mit Aktenzeichen und Behörde.
- Versicherungsbestätigung des Versicherers mit Deckungssumme in Euro und Geltungszeitraum.
- Wiegeprotokoll je TourDatum, Kennzeichen, Gewicht, Verbleibsanlage, Abfallschlüssel.
- Preisblatt mit Tonnenpreis, Grundpauschale, Wiegegebühr, Laufzeit und Kündigungsfrist.
Abfallschlüssel und Mengennachweis
Jede Vertragsposition braucht einen Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung. Typische gewerbliche Schlüssel sind 20 03 01 für gemischte Siedlungsabfälle, 15 01 02 für Verpackungen aus Kunststoff und 17 04 05 für Eisen und Stahl. Das Umweltbundesamt beschreibt die einzelnen Abfallarten und ihre Entsorgungswege.
Wiegeprotokolle sind die Grundlage jeder Mengenabrechnung und der Nachweise gegenüber der Behörde. Achten Sie auf geeichte Waagen und darauf, dass der Verbleib jedes Containers dokumentiert wird. Ohne diese Angaben bleibt die Verwertungsquote eine Behauptung.
Die Gewerbeabfallverordnung verlangt die getrennte Sammlung verwertbarer Fraktionen und deren Dokumentation. Prüfen Sie deshalb, ob das Angebot Behälter für Papier, Glas, Kunststoff, Metall und Holz enthält.
Preisangaben je Tonne und Beispielrechnung
Preisblätter enthalten mehrere Bestandteile: Grundpauschale je Container, Tonnenpreis je Abfallschlüssel, Wiegegebühr, Bereitstellungstage und Sonderfahrten. Verlangen Sie alle fünf Positionen schriftlich, sonst ist kein Anbietervergleich möglich.
Beispiel für eine Abfuhr mit einem 4-m³-Container, alle Beträge netto, Umsatzsteuer 19 Prozent:
Preisangaben je Tonne
| Position | Menge | Netto |
|---|---|---|
| Grundpauschale 4-m³-Container | je Abfuhr | 45,00 € |
| Gewerbeabfall, AVV 20 03 01 | 1,1 t zu 180,00 €/t | 198,00 € |
| Summe netto | 243,00 € | |
| Umsatzsteuer 19 % | 46,17 € | |
| Summe brutto | 289,17 € |
Das Beispiel gilt für eine Abfuhr und einen Container. Zusätzlich sollten Mindestgewicht, Nacht- und Wochenendabfuhren sowie eine Preisgleitklausel mit Bezugsindex geregelt werden. Pauschalen ohne Gewichtsbezug lassen sich später kaum prüfen.
Wo Betriebe Angaben prüfen lassen
Zertifikate prüfen die anerkannten Überwachungsorganisationen, darunter die Überwachungsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern sowie Zertifizierungsstellen wie DEKRA, TÜV oder DQS. Erlaubnisse und Anzeigen führt die zuständige untere Abfallbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadt. Das Umweltbundesamt stellt rechtliche Grundlagen und Vollzugshinweise zum Abfallrecht bereit.
Ein Blick in Handelsregister und Insolvenzbekanntmachungen ergänzt die Unterlagen. Er sagt nichts über die technische Leistungsfähigkeit, deckt aber wirtschaftliche Risiken vor Vertragsbeginn auf.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein EfbV-Zertifikat gültig?
Die Geltungsdauer steht im Zertifikat. Prüfen Sie vor Vertragsbeginn, ob Standorte, Fahrzeuge und Abfallarten erfasst sind und ob die Laufzeit den Vertragszeitraum abdeckt.
Welche Deckungssumme bei der Haftpflicht ist angemessen?
Für Gewerbeabfall gelten 1.000.000 Euro als Untergrenze, bei Sonderabfall sind höhere Summen üblich. Maßgeblich ist die Bestätigung des Versicherers.
Reicht ein Wiegeprotokoll als Nachweis?
Für die Mengenabrechnung meist ja. Für Verwertungsquoten und behördliche Nachweise brauchen Sie zusätzlich die Angabe der Verbleibsanlage.
Müssen Preise je Tonne ausgewiesen werden?
Nicht zwingend, aber für den Vergleich mehrerer Anbieter ist der Tonnenpreis die belastbarste Größe. Er macht Pauschalen und Mindestgewichte bewertbar.
Wer prüft die Erlaubnis nach KrWG?
Die zuständige untere Abfallbehörde erteilt und überwacht sie. Fragen Sie dort nach, ob das Aktenzeichen existiert und fortgilt.



