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Abfalltrennung

Teil von Abfalltrennung im Betrieb: Fraktionen, Behälter und Pflichten

Checkliste für den Rundgang zur Abfalltrennung im Betrieb

Abfalltrennung im Betrieb kontrollieren: Checkliste für Schichtbeginn und Rundgang mit Kennzeichnung, Stellplatz, Leerung, Arbeitsschutz und Ablage.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Rundgang folgt einer festen RouteTrennung, Kennzeichnung, Stellplatz, Leerung, Ablage.
  • Jeder Behälter trägt Fraktion, Abfallschlüssel und Standortkennzeichen.
  • Stellplätze sind befestigt, standsicher und halten Fluchtwege frei.
  • Zu jeder Auffälligkeit gehört eine sofortige Reaktion.
  • Füllstände und Fehlwürfe gehören in die Schichtübergabe, Übernahmescheine und Sortiernachweise in die Ablage.

Wer den Rundgang macht und was er prüft

Den Rundgang übernimmt die Person, die der Betrieb für die Sammelstelle benannt hat. Sie prüft, ob die Sammelstelle zur Trennpflicht passt. Betriebe mit gewerblichen Siedlungsabfällen müssen Wertstoffe und Restabfall getrennt halten.

Gefährliche Abfälle wie Lösemittel, Ölfilter oder verunreinigte Putzlappen werden getrennt in verschließbaren Behältern erfasst. Wer beim Rundgang einen Behälter für gefährliche Abfälle findet, prüft zuerst, ob er verschlossen ist.

Fraktionen und ihre Abfallgruppen

Gewerbliche Siedlungsabfälle

Beispiele
Papier, Glas, Metalle
Erfassung
eigene Behälter
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 1 GewAbfV

Bau- und Abbruchabfälle

Beispiele
Gips, Dämmmaterial
Erfassung
zusätzliche Gruppen
Rechtsgrundlage
GewAbfV

Gefährliche Abfälle

Beispiele
Lösemittel, Ölfilter
Erfassung
verschließbare Behälter
Rechtsgrundlage
GewAbfV

Die Unterschiede zwischen den Gruppen entscheiden darüber, wie streng der Rundgang an einem Behälter hinschaut. Ein verschlossener Sonderabfallbehälter verlangt andere Kontrollen als ein offener Papiercontainer, und die Checkliste unten trennt beides.

Checkliste für Schichtbeginn und Rundgang

Die Liste lässt sich am Schichtanfang abarbeiten und beim Rundgang durch die Sammelstellen ergänzen. Sie folgt dem Weg, den die Kontrolle nimmt: erst die Trennung, dann Kennzeichnung, Stellplatz, Leerung und zuletzt die Ablage.

  • TrennungPapier, Glas, Metall, Kunststoff, Holz, Textilien und Bioabfall getrennt erfassen
  • TrennungVerpackungen getrennt erfassen und dem zuständigen System oder Entsorger zuführen
  • TrennungGefährliche Abfälle verschlossen und getrennt vom Restabfall lagern
  • KennzeichnungBehälter mit Fraktion, Abfallschlüssel und Standort beschriften
  • KennzeichnungSonderabfallbehälter mit Gefahrenhinweis und Abfallschlüssel versehen
  • StellplatzUntergrund befestigt, Behälter standsicher und witterungsgeschützt aufstellen
  • StellplatzFlucht- und Rettungswege sowie Hydranten freihalten
  • LeerungFüllstände prüfen und Leerung auslösen
  • LeerungVertretung für Urlaub und Krankheit benennen
  • AblageÜbernahmescheine, Lieferscheine und Wiegeprotokolle abheften
  • AblageFehlwürfe notieren und in der Übergabe ansprechen

Kennzeichnung am Behälter prüfen

Am Behälter zählen drei Angaben: Fraktion, Abfallschlüssel und Standort. Bei gefährlichen Abfällen gehört der Schlüssel zur Kennzeichnung und Dokumentation, bei Wertstoffen erleichtert er Entsorger und Behörde die Zuordnung. Sonderabfallbehälter tragen zusätzlich einen Gefahrenhinweis, den der Rundgang auf Lesbarkeit prüft.

FraktionTypischer BehälterAbfallschlüssel (Beispiel)
Papier, Pappe, KartonPapiercontainer, blaue Tonne20 01 01
GlasGlascontainer, nach Farben getrennt20 01 02
KunststoffeKunststoffcontainer, Folienpresse20 01 39
MetalleSchrottmulde, Metallcontainer20 01 40
HolzHolzcontainer15 01 03
TextilienTextilcontainer20 01 11
BioabfallBiotonne, geschlossen20 01 08
Gefährliche AbfälleSonderabfallbehälter15 02 02

Die Schlüssel stammen aus der Abfallverzeichnis-Verordnung und müssen zum tatsächlichen Abfallstrom passen. Im Zweifel ordnet der Entsorger den Strom gemeinsam mit dem Betrieb ein. Die Tabelle nennt Beispiele und ersetzt keine Zuordnung für den eigenen Abfallstrom.

Stellplatz und Arbeitsschutz beim Rundgang

Der Stellplatz braucht einen befestigten, gut befahrbaren Untergrund und ausreichend Rangierfläche für Entsorgungsfahrzeuge. Behälterdeckel bleiben geschlossen. Wo der Platz knapp ist, lohnt der Blick auf Unterflurcontainer für Gewerbeabfall und die Frage, wann sie sich lohnen.

Überfüllung vermeiden Betriebe, weil herabfallende Glas- oder Blechteile Schnittverletzungen verursachen. Beim Umgang mit Abfällen gilt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", ergänzt durch die Präventionsinformationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Wer den Rundgang macht, achtet deshalb auf volle Behälter ebenso wie auf freie Wege.

Auffälligkeiten und die passende Reaktion

Wer eine Auffälligkeit findet, braucht sofort eine klare Reaktion. Die Tabelle ordnet jeder Beobachtung beim Rundgang die passende Maßnahme zu, damit nichts bis zur nächsten Schicht liegen bleibt oder vergessen wird.

Beobachtung / Reaktion

Behälter ist voll
Leerung auslösen, Füllstand in die Schichtübergabe aufnehmen
Biotonne im Sommer
kürzere Leerungsabstände wählen, sonst entstehen Geruch und Schädlinge
Fehlwurf im Behälter
notieren und in der Übergabe ansprechen
Sonderabfallbehälter offen
verschließen und getrennt vom Restabfall lagern
Fluchtweg oder Hydrant verstellt
Platz freiräumen
Beschriftung fehlt
Fraktion, Abfallschlüssel und Standort ergänzen

Fehlwürfe zählen, weil die Rangfolge der Entsorgung die Abfallhierarchie vorgibt: Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung. Festgeschrieben ist sie in der Abfallhierarchie der EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG.

Leerungsintervalle richten sich nach Abfallmenge, Behältergröße und Entsorgungsvertrag. Füllstände gehören in die Schichtübergabe, damit die nächste Schicht nicht bei null beginnt.

Übergabe, Unterweisung und Ablage nach dem Rundgang

Für jede Sammelstelle benennt der Betrieb eine verantwortliche Person. Die Schichtleitung weist neue Mitarbeitende und Auszubildende in die Trennung ein und dokumentiert die Unterweisung. Bestimmte Anlagenbetreiber bestellen zusätzlich einen Betriebsbeauftragten für Abfall.

Was der Rundgang einsammelt, kommt in die Ablage: Übernahmescheine, Lieferscheine und Wiegeprotokolle. Die Gewerbeabfallverordnung verlangt für bestimmte Bau- und Abbruchabfälle Nachweise über Vorbehandlung oder Sortierung. Kommunale Satzungen regeln die Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Gebühren und Ausnahmen.

Einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Vollzugshinweise bietet das Umweltbundesamt.

Häufige Fragen

Gilt die Gewerbeabfallverordnung auch für kleine Betriebe?

Ja. Sie greift, sobald gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Muss jeder Behälter einen Abfallschlüssel tragen?

Bei gefährlichen Abfällen gehört der Schlüssel zur Kennzeichnung und Dokumentation. Bei Wertstoffen erleichtert er Entsorger und Behörde die Zuordnung.

Wie oft müssen Behälter geleert werden?

Das ergibt sich aus Abfallmenge, Behältergröße und Vertrag. Bei Bioabfällen sind im Sommer kürzere Intervalle üblich.

Was gehört in die Schichtübergabe?

Füllstände und Fehlwürfe. Beides wird beim Rundgang notiert und in der Übergabe angesprochen.

Wer haftet bei falscher Trennung?

Verantwortlich ist der Betreiber. Die zuständige Behörde kann Verstöße ahnden, der Entsorger falsch befüllte Behälter zurückweisen.

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