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Abfalltrennung

Teil von Abfalltrennung im Betrieb: Fraktionen, Behälter und Pflichten

Gewerbeabfallverordnung: Ausnahme von der Getrenntsammlung belegen

Ausnahme von der Getrenntsammlung nach der Gewerbeabfallverordnung belegen: Belegmappe, Beispielbegründung, Vorbehandlung und Vorlage bei der Behörde.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Betrieb sie belegen kann, und zwar je Fraktion und je Standort.
  • Belegt wird technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit, nicht Bequemlichkeit.
  • Lagepläne, Lichtbilder und Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine stützen die Darlegung.
  • Bei gemischter Sammlung kommt die Bestätigung der Vorbehandlungsanlage in Textform hinzu.
  • Die Dokumentation ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen, auch elektronisch.

Die Belegmappe für eine Ausnahme

Wer gemeinsam sammelt, muss die Voraussetzungen dokumentieren. Nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung entfallen die Pflichten nur, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Fraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Am Anfang steht die Erfassung der Abfälle je Standort. Erst sie zeigt, für welche Fraktion überhaupt eine Begründung nötig wird. Die Tabelle ordnet jedem Beleg zu, was er zeigt und wann er gebraucht wird.

BelegWas er zeigtWann er gebraucht wird
Lageplan des Standplatzeswo Behälter stehen könnten und warum kein Platz bleibtPlatzmangel
Lichtbilderdie tatsächliche Stellfläche oder AnfallstellePlatzmangel, öffentlich zugängliche Anfallstelle
Erklärung zur Anfallstelledass viele Erzeuger befüllen und der Besitzer die Trennung nicht gewährleisten kannöffentlich zugängliche Anfallstelle
Kostenvergleichdass die getrennte Sammlung außer Verhältnis zu gemischter Sammlung und Vorbehandlung kostetwirtschaftliche Unzumutbarkeit
Liefer- oder Wiegescheinedie tatsächliche Menge der Fraktionsehr geringe Menge
Bestätigung der Vorbehandlungsanlagedass die Anlage die Anforderungen erfülltgemischte Sammlung

Pauschale Hinweise auf Platzmangel oder Kosten tragen nicht. Jede Zeile der Tabelle gehört zu genau einer Fraktion und einem Standort, sonst bleibt die Begründung angreifbar.

Beispielbegründung für eine Fraktion

Ein Handelsbetrieb hat nur einen kleinen Hofplatz und kann dort keinen weiteren Behälter für Glas aufstellen. Die Begründung nennt die Fraktion, den Standort und den Grund: kein Platz für einen zusätzlichen Behälter.

Lageplan und Lichtbilder des Hofplatzes belegen das. Für Kunststoff oder Papier gilt dieselbe Prüfung neu, denn eine Ausnahme für Glas deckt keine andere Fraktion ab. Ein Sortierauftrag an den Entsorger ersetzt die Begründung nicht.

Vorbehandlung bestätigen lassen

Wer gemischt sammelt, muss die Gemische unverzüglich einer Vorbehandlungsanlage zuführen, die verwertbare Fraktionen aussortiert. Nach § 4 der Verordnung gehört dazu eine Bestätigung in Textform. Im Entsorgungsvertrag lässt sich festhalten, wer sie einholt. So gehen Sie vor:

  1. Das Gemisch einer Vorbehandlungsanlage übergeben.
  2. Sich bei der ersten Übergabe vom Betreiber der Anlage in Textform bestätigen lassen, dass sie die Anforderungen erfüllt.
  3. Bei Beförderung durch einen Dritten diesen verpflichten, die Bestätigung einzuholen.
  4. Die Bestätigung in der Belegmappe ablegen.

Mappe für die Behörde bereithalten

Die Dokumentation ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen, auch elektronisch. Zuständig sind die nach Landesrecht bestimmten Behörden, in der Regel die unteren Abfallbehörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten, in Stadtstaaten die jeweilige Umweltbehörde.

Rahmen ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Pflicht bleibt beim Betrieb, auch wenn er die Abfälle einem Entsorgungsunternehmen überlässt. Das Umweltbundesamt bündelt rechtliche Grundlagen und Vollzugshinweise zum Vollzug.

  • Fraktion und Standort der Ausnahme benennen
  • Grund darlegenkein Platz, öffentlich zugängliche Anfallstelle oder unverhältnismäßige Kosten
  • Lageplan und Lichtbilder des Standplatzes beilegen
  • Art und Menge der Abfälle aus dem Register ergänzen
  • Bestätigung der Vorbehandlungsanlage in Textform ablegen

Welche Papiere bei einer Prüfung gefragt sind, zeigen die Unterlagen bei einer Abfallprüfung. Die Grundpflicht zur Trennung steht bei den Pflichten der Getrenntsammlung. Für die Kontrolle am Standplatz hilft die Checkliste zur Abfalltrennung im Betrieb.

Häufige Fragen

Was gehört in die Dokumentation einer Ausnahme?

Fraktion, Standort, der Grund der technischen Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Unzumutbarkeit und die passenden Belege wie Lageplan, Lichtbilder oder Praxisbelege.

Reicht ein gemischter Container, wenn der Entsorger nachsortiert?

Nein. Die gemeinsame Sammlung ist nur bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit zulässig. Ein Sortierauftrag ersetzt diese Prüfung nicht.

Wie belegt ein Betrieb die wirtschaftliche Unzumutbarkeit?

Mit einer betriebsbezogenen Begründung, die Aufwand und Nutzen gegenüberstellt. Behörden können Begründung und Aufzeichnungen anfordern.

Wann muss die Dokumentation vorliegen?

Auf Verlangen der zuständigen Behörde. Sie ist dann vorzulegen, auf Verlangen auch elektronisch.

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