
Betriebsabfälle
Teil von Sammelsysteme vergleichen: Behälter, Pressen und Anbieter im Betrieb
3 Wege zur Abfallerfassung im Betrieb für kleine und mittlere Firmen
Abfallerfassung im Betrieb: drei Wege für kleine und mittlere Firmen mit Mengengrenzen, Kosten in Euro und Auswahlkriterien im direkten Vergleich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Drei WegeSammelbehälter am Standort, zentrale Sammelstelle, Direktübergabe an den Entsorger.
- Sammelbehälter decken gleichmäßige Mengen bis rund vier Kubikmeter pro Woche ab.
- Die zentrale Sammelstelle bündelt viele Fraktionen, kostet aber Wegezeit.
- Die Direktübergabe lohnt ab etwa fünf Tonnen je Fraktion und Jahr.
- Auswahlkriterien: Menge, Fraktion, Fläche, Personal und Nachweispflicht.
Weg 1: Sammelbehälter direkt am Entstehungsort
Die Behälter stehen dort, wo der Abfall anfällt. Übliche Größen sind 60 bis 1.100 Liter, die ein kommunaler oder privater Entsorger im festen Rhythmus leert. Die Mengengrenze liegt bei etwa vier Kubikmetern pro Woche. Darüber werden Zusatzleerungen berechnet, und der Preis je Tonne steigt.
Beispielrechnung: Ein 240-Liter-Restmüllbehälter mit wöchentlicher Leerung kostet netto 40 bis 70 Euro im Monat, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Papiertonnen sind meist günstiger, Biotonnen teurer. Die Überlassungspflicht bei Beseitigungsabfällen steht im Kreislaufwirtschaftsgesetz in Paragraf 17.
Weg 2: Zentrale Sammelstelle für mehrere Fraktionen
Eine zentrale Sammelstelle ist eine überdachte Fläche im Hof oder in einer Halle. Dort stehen getrennte Behälter für Restmüll, Papier, Folien, Metall und Glas. Die Abteilungen sammeln innerbetrieblich vor und füllen die Container gebündelt.
Wirtschaftlich bleibt das bis etwa 20 Tonnen pro Jahr und Standort. Die Herrichtung kostet einmalig 1.500 bis 4.000 Euro, der laufende Betrieb 150 bis 400 Euro netto im Monat, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Darin stecken Leerung, Reinigung und Beschilderung.
Der Vorteil liegt in der sauberen Trennung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung. Der Nachteil sind Wegezeiten, die Beschäftigte vom Arbeitsplatz wegführen. Das Umweltbundesamt veröffentlicht Daten zu Abfallaufkommen und Verwertung, die als Orientierung für die Auslegung dienen.
Weg 3: Direktübergabe an den Entsorger
Der Betrieb füllt Container an einer Aufstellfläche, der Entsorger holt sie nach Abruf. Typische Größen sind fünf bis 40 Kubikmeter, die ein Fahrzeug mit Ladekran aufnimmt. Ab etwa fünf Tonnen je Fraktion und Jahr sinkt der Preis je Tonne deutlich.
Ein Muldenwechsel kostet bei gemischten Gewerbeabfällen netto 250 bis 500 Euro, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Bei sortenreinen Fraktionen verrechnet der Entsorger Erlöse, sodass der Betrag sinkt. Aufnahmekriterien sind eine eindeutige Abfallbezeichnung mit Abfallschlüssel, die Herkunftsangabe und der Ausschluss flüssiger oder stark riechender Stoffe. Bei gefährlichen Abfällen kommen Nachweise und Begleitscheine hinzu. Die Formalien erklärt das Umweltbundesamt in seinen Hinweisen zum Abfallrecht.
Die drei Wege im Vergleich
Alle Beträge sind Nettowerte und verstehen sich zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Sammelbehälter am Standort
- Mengengrenze
- bis etwa 4 m³ pro Woche
- Kosten
- 40 bis 70 Euro im Monat
- Platzbedarf
- gering
- Personalaufwand
- gering
- Dokumentation
- Übernahmescheine
Zentrale Sammelstelle
- Mengengrenze
- bis etwa 20 t pro Jahr
- Kosten
- 150 bis 400 Euro im Monat
- Platzbedarf
- mittel
- Personalaufwand
- mittel bis hoch
- Dokumentation
- Sammelprotokolle
Direktübergabe
- Mengengrenze
- ab etwa 5 t je Fraktion und Jahr
- Kosten
- 250 bis 500 Euro je Muldenwechsel
- Platzbedarf
- hoch
- Personalaufwand
- gering
- Dokumentation
- Begleit- und Übernahmescheine
Auswahl in fünf Schritten
- Mengen vier Wochen lang erfassen, getrennt nach Fraktion und Standort.
- Abfallschlüssel nach der Abfallverzeichnis-Verordnung festlegen und gefährliche Abfälle kennzeichnen.
- Wegzeiten und Flächen prüfen, bevor Container bestellt werden.
- Zwei Angebote einholen und den Preis je Tonne mit dem Preis je Behälterwechsel vergleichen.
- Behälterstandorte, Zuständigkeiten und Abholrhythmus schriftlich festhalten.
Ausgewählt wird nach fünf Kriterien: Menge je Fraktion, Entstehungsort, verfügbare Fläche, Personalaufwand und Nachweispflicht. Wer diese Punkte prüft, erkennt schnell, ob ein Behälter am Standort reicht oder eine zentrale Sammelstelle günstiger arbeitet.
Häufige Fragen
Ab welcher Menge lohnt sich ein Wechsel des Systems?
Ab etwa vier Kubikmetern pro Woche steigen die Kosten für Zusatzleerungen. Dann prüfen Sie eine zentrale Sammelstelle oder eine Mulde. Ab fünf Tonnen je Fraktion und Jahr wird die Direktübergabe meist günstiger.
Welche Abfälle dürfen nicht in den Sammelbehälter?
Flüssige Abfälle, Speiseöle und stark riechende Stoffe gehören nicht in offene Behälter. Gefährliche Abfälle wie Lösemittel oder Akkus werden getrennt erfasst, gekennzeichnet und über zugelassene Betriebe entsorgt.
Wie lange muss die Erfassung dokumentiert werden?
Gefährliche Abfälle erfordern Nachweise nach der Nachweisverordnung. Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich daraus und aus der Satzung des zuständigen Entsorgungsträgers.
Was kostet die Umstellung?
Materialkosten fallen kaum an. Rechnen Sie mit 1.500 bis 4.000 Euro netto für die Herrichtung einer zentralen Sammelstelle, zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer, und mit 150 bis 400 Euro netto im Monat für den Betrieb.



