
Abfalltrennung
Teil von Abfalltrennung im Betrieb: Fraktionen, Behälter und Pflichten
Abfalltrennung im Betrieb: Sammelgruppen, Behältergrößen und Abholrhythmen
Abfalltrennung im Betrieb: In fünf Schritten von der Mengenerfassung über Sammelgruppen und Behältergrößen bis zu Beschriftung und Übergabe.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erfassen Sie vier Wochen lang Volumen und Gewicht je Fraktion, bevor Sie Behälter bestellen.
- Getrennt gesammelt werden Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfall und Restmüll.
- Gefährliche Abfälle laufen in eigenen Gebinden mit sechsstelligem Abfallschlüssel.
- Behältergrößen reichen von 120 bis 1.100 Litern, Absetzmulden fassen ab 7 Kubikmetern.
- Jede Übergabe wird mit Datum, Menge, Fraktion und Empfänger festgehalten.
In fünf Schritten von der Mengenerfassung zur Übergabe
Schritt 1, Mengen erfassen (Woche 1 bis 4). Notieren Sie an jedem Standort, welche Fraktion an welchem Tag in welcher Menge anfällt. Wiegen ist genauer als Schätzen, ein Wiegeprotokoll pro Woche genügt für den Anfang. Erfasst werden Volumen in Litern, Gewicht in Kilogramm und die Uhrzeit der Spitzen.
In fünf Schritten zur Übergabe
- Mengen erfassen (Woche 1 bis 4)
- Fraktionen festlegen (Woche 5)
- Behälter aufstellen (Woche 6)
- Beschriften und unterweisen (Woche 7)
- Übergeben und prüfen (ab Woche 8)
Schritt 2, Fraktionen festlegen (Woche 5). Stimmen Sie die Liste mit der Abfallberatung Ihres Entsorgungsträgers ab. In der Regel bleiben sechs Sammelgruppen übrig: Papier und Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe, Bioabfall, Restmüll. Gefährliche Abfälle wie Lösemittel, Öle, Farben oder Batterien werden immer getrennt erfasst.
Schritt 3, Behälter aufstellen (Woche 6). Bestellen Sie die Behälter nach der gemessenen Menge, nicht nach dem Platz, der zufällig frei ist. Planen Sie die Stellfläche so, dass das Sammelfahrzeug ohne Rangieren an alle Behälter kommt. Für flüssige oder staubende Abfälle gilt: dicht schließende Deckel und Auffangwannen unter Fässern.
Schritt 4, beschriften und unterweisen (Woche 7). Jeder Behälter bekommt ein Schild mit Fraktionsname, Abfallschlüssel, Standort und zuständiger Person. Die Beschäftigten werden vor der ersten Nutzung unterwiesen, danach mindestens einmal jährlich.
Schritt 5, übergeben und prüfen (ab Woche 8). Legen Sie Abholtermine, Wiegescheine und Begleitdokumente in einer Abfallakte ab. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob Füllstände und Abholrhythmus noch zur Produktion passen.
Welche Fraktionen Pflicht sind
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, Abfälle getrennt zu sammeln, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Welcher Abfallschlüssel gilt, ergibt sich aus der Abfallverzeichnis-Verordnung. Das Umweltbundesamt beschreibt die einzelnen Fraktionen in seiner Übersicht zu Abfallarten und Entsorgungswegen und nennt typische Verwertungswege.
Pflicht sind getrennte Sammlungen für Papier und Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe, Bioabfall und Restmüll. Glas wird nach Farben getrennt, wenn der Entsorgungsträger das verlangt. Küchen- und Kantinenabfälle gehören in den Bioabfall, solange der Entsorger diese Sammlung anbietet. Der Restmüllbehälter ist die letzte Möglichkeit, nicht der Standardbehälter.
Gefährliche Abfälle werden in dichten Gebinden gesammelt und nur an zugelassene Entsorgungsunternehmen übergeben. Sie stehen auf undurchlässigem Boden, Fässer zusätzlich in Auffangwannen. Zu dieser Gruppe zählen Lösemittel, Farben, Öle, Kühlmittel und Batterien.
Bau- und Abbruchabfälle, Altholz und Elektroaltgeräte laufen als eigene Fraktionen. Elektroaltgeräte geben Sie bei kommunalen Sammelstellen oder bei einem zertifizierten Erstbehandlungsbetrieb ab.
Behältergrößen und Abholrhythmen
| Fraktion | Behältergröße | Abholrhythmus |
|---|---|---|
| Papier und Pappe | 240 oder 1.100 Liter | alle zwei Wochen |
| Kunststoffe und Folien | 240 bis 770 Liter, Presscontainer | wöchentlich bis monatlich |
| Glas | 240 Liter oder Glascontainer | nach Bedarf |
| Metalle und Schrott | Absetzmulde, 7 Kubikmeter | nach Anfall |
| Bioabfall | 120 oder 240 Liter | wöchentlich |
| Restmüll | 240 oder 1.100 Liter | wöchentlich oder alle zwei Wochen |
| Gefährliche Abfälle | Kleingebinde bis 60 Liter, Gitterbox | nach Anmeldung |
Der Rhythmus folgt dem Füllgrad. Ist ein Behälter vor dem Abholtermin zu drei Vierteln gefüllt, wird die nächstgrößere Größe oder ein kürzerer Rhythmus fällig. Absetzmulden werden nach Bedarf bestellt, meist mit Vorlauf von einigen Werktagen.
Behältergrößen und Abholrhythmen
Behältergröße
- Papier und Pappe
- 240 oder 1.100 Liter
- Kunststoffe und Folien
- 240 bis 770 Liter
- Glas
- 240 Liter
- Metalle und Schrott
- Absetzmulde, 7 m³
- Bioabfall
- 120 oder 240 Liter
- Restmüll
- 240 oder 1.100 Liter
- Gefährliche Abfälle
- Kleingebinde bis 60 Liter
Abholrhythmus
- Papier und Pappe
- alle zwei Wochen
- Kunststoffe und Folien
- wöchentlich bis monatlich
- Glas
- nach Bedarf
- Metalle und Schrott
- nach Anfall
- Bioabfall
- wöchentlich
- Restmüll
- wöchentlich oder alle zwei Wochen
- Gefährliche Abfälle
- nach Anmeldung
Beim Ziehen und Heben schwerer Behälter gelten die Präventionsvorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Handschuhe, Schutzkleidung und ein fester Standort für Gitterboxen gehören zur Grundausstattung.
Sammelsystem, Beschriftung und Zuständigkeiten
Holsystem oder Bringsystem: Beim Holsystem stehen die Behälter am Betriebsgebäude, beim Bringsystem bringen die Beschäftigten die Fraktionen zu einer zentralen Sammelstelle. Legen Sie fest, wer welche Fraktion wohin bringt, und hängen Sie den Weg als Kurzplan aus.
Jedes Behälterschild nennt Fraktion, Abfallschlüssel, Standort und die zuständige Person. Zuständigkeiten werden schriftlich verteilt: Vorarbeiter melden Füllstände, der Umweltbeauftragte führt die Abfallakte, der Einkauf prüft Verträge und Abholtermine.
Ansprechstellen für Rückfragen sind die Abfallberatung des kommunalen Entsorgungsträgers und die Industrie- und Handelskammer. Bei Arbeitsschutzfragen hilft die zuständige Berufsgenossenschaft, etwa BG BAU oder BGHM. Ändert sich die Produktion, wird die Fraktionsliste in der nächsten Sitzung angepasst.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich die Trennung überprüfen?
Einmal jährlich, zusätzlich bei jeder Änderung von Stoffen, Maschinen oder Schichtplänen.
Welche Unterlagen gehören in die Abfallakte?
Abholtermine, Wiegescheine, Begleitscheine, Nachweise für gefährliche Abfälle und Unterweisungsnachweise.
Wie viele Behälter brauche ich für Restmüll?
Beispielrechnung: 3.000 Liter Restmüll pro Woche entsprechen drei Behältern zu je 1.100 Litern bei wöchentlicher Abholung.
An wen wende ich mich bei unklarer Zuordnung?
An die Abfallberatung des Entsorgungsträgers, bei Arbeitsschutzfragen an die Berufsgenossenschaft.
Muss Glas immer getrennt werden?
Ja, anfallendes Glas wird getrennt; die Farbtrennung gibt der Entsorgungsträger vor.



