Foto zum Beitrag Abfalltrennung im Betrieb: Sammelgruppen, Behältergrößen und Abholrhythmen
Foto von Shirley810 auf Pixabay

Abfalltrennung

Teil von Abfalltrennung im Betrieb: Fraktionen, Behälter und Pflichten

Abfalltrennung im Betrieb: Sammelgruppen, Behältergrößen und Abholrhythmen

Abfalltrennung im Betrieb: In fünf Schritten von der Mengenerfassung über Sammelgruppen und Behältergrößen bis zu Beschriftung und Übergabe.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Erfassen Sie vier Wochen lang Volumen und Gewicht je Fraktion, bevor Sie Behälter bestellen.
  • Getrennt gesammelt werden Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Bioabfall und Restmüll.
  • Gefährliche Abfälle laufen in eigenen Gebinden mit sechsstelligem Abfallschlüssel.
  • Behältergrößen reichen von 120 bis 1.100 Litern, Absetzmulden fassen ab 7 Kubikmetern.
  • Jede Übergabe wird mit Datum, Menge, Fraktion und Empfänger festgehalten.

In fünf Schritten von der Mengenerfassung zur Übergabe

Schritt 1, Mengen erfassen (Woche 1 bis 4). Notieren Sie an jedem Standort, welche Fraktion an welchem Tag in welcher Menge anfällt. Wiegen ist genauer als Schätzen, ein Wiegeprotokoll pro Woche genügt für den Anfang. Erfasst werden Volumen in Litern, Gewicht in Kilogramm und die Uhrzeit der Spitzen.

In fünf Schritten zur Übergabe

  1. Mengen erfassen (Woche 1 bis 4)
  2. Fraktionen festlegen (Woche 5)
  3. Behälter aufstellen (Woche 6)
  4. Beschriften und unterweisen (Woche 7)
  5. Übergeben und prüfen (ab Woche 8)

Schritt 2, Fraktionen festlegen (Woche 5). Stimmen Sie die Liste mit der Abfallberatung Ihres Entsorgungsträgers ab. In der Regel bleiben sechs Sammelgruppen übrig: Papier und Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe, Bioabfall, Restmüll. Gefährliche Abfälle wie Lösemittel, Öle, Farben oder Batterien werden immer getrennt erfasst.

Schritt 3, Behälter aufstellen (Woche 6). Bestellen Sie die Behälter nach der gemessenen Menge, nicht nach dem Platz, der zufällig frei ist. Planen Sie die Stellfläche so, dass das Sammelfahrzeug ohne Rangieren an alle Behälter kommt. Für flüssige oder staubende Abfälle gilt: dicht schließende Deckel und Auffangwannen unter Fässern.

Schritt 4, beschriften und unterweisen (Woche 7). Jeder Behälter bekommt ein Schild mit Fraktionsname, Abfallschlüssel, Standort und zuständiger Person. Die Beschäftigten werden vor der ersten Nutzung unterwiesen, danach mindestens einmal jährlich.

Schritt 5, übergeben und prüfen (ab Woche 8). Legen Sie Abholtermine, Wiegescheine und Begleitdokumente in einer Abfallakte ab. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob Füllstände und Abholrhythmus noch zur Produktion passen.

Welche Fraktionen Pflicht sind

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangt, Abfälle getrennt zu sammeln, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Welcher Abfallschlüssel gilt, ergibt sich aus der Abfallverzeichnis-Verordnung. Das Umweltbundesamt beschreibt die einzelnen Fraktionen in seiner Übersicht zu Abfallarten und Entsorgungswegen und nennt typische Verwertungswege.

Pflicht sind getrennte Sammlungen für Papier und Pappe, Glas, Metalle, Kunststoffe, Bioabfall und Restmüll. Glas wird nach Farben getrennt, wenn der Entsorgungsträger das verlangt. Küchen- und Kantinenabfälle gehören in den Bioabfall, solange der Entsorger diese Sammlung anbietet. Der Restmüllbehälter ist die letzte Möglichkeit, nicht der Standardbehälter.

Gefährliche Abfälle werden in dichten Gebinden gesammelt und nur an zugelassene Entsorgungsunternehmen übergeben. Sie stehen auf undurchlässigem Boden, Fässer zusätzlich in Auffangwannen. Zu dieser Gruppe zählen Lösemittel, Farben, Öle, Kühlmittel und Batterien.

Bau- und Abbruchabfälle, Altholz und Elektroaltgeräte laufen als eigene Fraktionen. Elektroaltgeräte geben Sie bei kommunalen Sammelstellen oder bei einem zertifizierten Erstbehandlungsbetrieb ab.

Behältergrößen und Abholrhythmen

FraktionBehältergrößeAbholrhythmus
Papier und Pappe240 oder 1.100 Literalle zwei Wochen
Kunststoffe und Folien240 bis 770 Liter, Presscontainerwöchentlich bis monatlich
Glas240 Liter oder Glascontainernach Bedarf
Metalle und SchrottAbsetzmulde, 7 Kubikmeternach Anfall
Bioabfall120 oder 240 Literwöchentlich
Restmüll240 oder 1.100 Literwöchentlich oder alle zwei Wochen
Gefährliche AbfälleKleingebinde bis 60 Liter, Gitterboxnach Anmeldung

Der Rhythmus folgt dem Füllgrad. Ist ein Behälter vor dem Abholtermin zu drei Vierteln gefüllt, wird die nächstgrößere Größe oder ein kürzerer Rhythmus fällig. Absetzmulden werden nach Bedarf bestellt, meist mit Vorlauf von einigen Werktagen.

Behältergrößen und Abholrhythmen

Behältergröße

Papier und Pappe
240 oder 1.100 Liter
Kunststoffe und Folien
240 bis 770 Liter
Glas
240 Liter
Metalle und Schrott
Absetzmulde, 7 m³
Bioabfall
120 oder 240 Liter
Restmüll
240 oder 1.100 Liter
Gefährliche Abfälle
Kleingebinde bis 60 Liter

Abholrhythmus

Papier und Pappe
alle zwei Wochen
Kunststoffe und Folien
wöchentlich bis monatlich
Glas
nach Bedarf
Metalle und Schrott
nach Anfall
Bioabfall
wöchentlich
Restmüll
wöchentlich oder alle zwei Wochen
Gefährliche Abfälle
nach Anmeldung

Beim Ziehen und Heben schwerer Behälter gelten die Präventionsvorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Handschuhe, Schutzkleidung und ein fester Standort für Gitterboxen gehören zur Grundausstattung.

Sammelsystem, Beschriftung und Zuständigkeiten

Holsystem oder Bringsystem: Beim Holsystem stehen die Behälter am Betriebsgebäude, beim Bringsystem bringen die Beschäftigten die Fraktionen zu einer zentralen Sammelstelle. Legen Sie fest, wer welche Fraktion wohin bringt, und hängen Sie den Weg als Kurzplan aus.

Jedes Behälterschild nennt Fraktion, Abfallschlüssel, Standort und die zuständige Person. Zuständigkeiten werden schriftlich verteilt: Vorarbeiter melden Füllstände, der Umweltbeauftragte führt die Abfallakte, der Einkauf prüft Verträge und Abholtermine.

Ansprechstellen für Rückfragen sind die Abfallberatung des kommunalen Entsorgungsträgers und die Industrie- und Handelskammer. Bei Arbeitsschutzfragen hilft die zuständige Berufsgenossenschaft, etwa BG BAU oder BGHM. Ändert sich die Produktion, wird die Fraktionsliste in der nächsten Sitzung angepasst.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich die Trennung überprüfen?

Einmal jährlich, zusätzlich bei jeder Änderung von Stoffen, Maschinen oder Schichtplänen.

Welche Unterlagen gehören in die Abfallakte?

Abholtermine, Wiegescheine, Begleitscheine, Nachweise für gefährliche Abfälle und Unterweisungsnachweise.

Wie viele Behälter brauche ich für Restmüll?

Beispielrechnung: 3.000 Liter Restmüll pro Woche entsprechen drei Behältern zu je 1.100 Litern bei wöchentlicher Abholung.

An wen wende ich mich bei unklarer Zuordnung?

An die Abfallberatung des Entsorgungsträgers, bei Arbeitsschutzfragen an die Berufsgenossenschaft.

Muss Glas immer getrennt werden?

Ja, anfallendes Glas wird getrennt; die Farbtrennung gibt der Entsorgungsträger vor.

Mehr aus Abfalltrennung