
Abfalltrennung
Teil von Abfalltrennung im Betrieb: Fraktionen, Behälter und Pflichten
Kleinsammler oder Schadstoffmobil im Vergleich für gefährliche Abfälle
Kleinsammler, Schadstoffmobil und Sammelstelle im Vergleich: Mengen, Annahmebedingungen, Kosten je Übergabe netto plus Umsatzsteuer und Nachweispflichten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Private Entsorger wie REMONDIS Industrie Service, Veolia Umweltservice und PreZero holen gefährliche Kleinmengen im Holsystem ab.
- Kommunale Schadstoffmobile wie das Giftmobil der Stadtreinigung Hamburg sind meist auf private Haushalte begrenzt.
- Länder-Sammelstellen wie die GSB in Bayern nehmen Kleinmengen von Betrieben nach Anmeldung an.
- Je Übergabe liegen die Kosten meist zwischen 10 und 150 Euro netto, zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer.
- Unter zwei Tonnen je Abfallschlüssel und Jahr entfällt die Nachweispflicht, die Dokumentation bleibt.
Welche Anbieter Kleinmengen annehmen
Werkstätten mit Lackresten, Labore mit Lösemitteln und Malerbetriebe mit Altöl treffen auf drei Arten von Annahmestellen. Private Entsorger arbeiten im Holsystem. REMONDIS Industrie Service aus Lünen, Veolia Umweltservice und PreZero stellen Gebinde bereit, holen sie ab und übernehmen Verwertung oder Beseitigung.
Kommunale Sammlungen setzen auf feste Termine. Die Stadtreinigung Hamburg fährt mit dem Giftmobil Stadtteile nach Fahrplan an. Die Berliner Stadtreinigung sammelt Schadstoffe an Recyclinghöfen und mobilen Stationen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München betreibt ebenfalls ein Giftmobil. Angenommen werden dort meist private Haushaltsmengen.
Die dritte Gruppe sind Einrichtungen der Länder. Die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH in Ebenhausen, die SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft in Rheinland-Pfalz und die SBB in Brandenburg und Berlin nehmen Kleinmengen gegen Gebühr an. Gewerbliche Anlieferer erhalten einen Wiegeschein.
Welcher Abfall als gefährlich gilt, steht im Abfallverzeichnis. Ein Sternchen am Abfallschlüssel markiert die Fraktion. Das Umweltbundesamt beschreibt die einzelnen Abfallarten und ihre Entsorgungswege. Überlassen werden dürfen sie nur zugelassenen Betrieben, wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgibt. Altöle laufen häufig in die Aufbereitung, etwa bei AVISTA OIL in Dollbergen.
Mengengrenzen und Annahmebedingungen
Kleinsammler
- Gewerbe zugelassen
- ja, per Vertrag
- Menge je Übergabe
- Mindestmenge, oft 20 bis 60 Liter
- Beleg
- Entsorgungsnachweis
- Beispielgeber
- REMONDIS, Veolia, PreZero
Kommunales Schadstoffmobil
- Gewerbe zugelassen
- meist nur Haushalte
- Menge je Übergabe
- bis etwa 10 Kilogramm
- Beleg
- Quittung
- Beispielgeber
- Stadtreinigung Hamburg, BSR, AWM
Sammelstelle des Landes
- Gewerbe zugelassen
- ja, nach Anmeldung
- Menge je Übergabe
- begrenzt, oft bis 100 Kilogramm
- Beleg
- Waagschein
- Beispielgeber
- GSB, SAM, SBB
Die Bedingungen unterscheiden sich stärker als die Gebühren. Mobile Sammlungen deckeln die Menge je Übergabe. Kleinsammler arbeiten mit Mindestmengen je Abholung. Sammelstellen verlangen eine Voranmeldung mit Abfallschlüssel und Menge. Wer selbst fährt, braucht Gefahrgutkenntnisse, zugelassene Behälter und ein geeignetes Fahrzeug.
Was eine Übergabe kostet
Kommunale Sammelstellen rechnen Kleinmengen häufig mit 10 bis 50 Euro netto je Anlieferung ab, für Gewerbe oft 20 bis 40 Euro. Kleinsammler verlangen im Holsystem meist 60 bis 150 Euro netto je Abholung, abhängig von Gebinde und Mindestmenge.
Diese Beträge sind Beispielwerte, verbindlich sind Satzung und Vertrag. Hinzu kommen 19 Prozent Umsatzsteuer. Den rechtlichen Rahmen fassen das BMUKN unter Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht in Deutschland und das Umweltbundesamt unter Entsorgung von Abfällen in Deutschland zusammen.
Rechenbeispiel für eine Malerwerkstatt
Angenommen werden 40 Kilogramm Lösemittelgemische und 30 Kilogramm Lackreste im Jahr, verteilt auf zwei Abfallschlüssel.
- Kleinsammlerzwei Abholungen zu 90 Euro netto, zusammen 180 Euro netto und 214,20 Euro mit Umsatzsteuer.
- Eigene Zeiteine Stunde für Gebinde und Übergabe, bei 45 Euro Stundensatz 45 Euro. Summe: 259,20 Euro.
- Sammelstelle oder Mobildrei Anlieferungen zu 25 Euro netto, zusammen 75 Euro netto und 89,25 Euro mit Umsatzsteuer.
- Eigene Zeitdrei Fahrten mit je anderthalb Stunden, also 4,5 Stunden und 202,50 Euro. Summe: 291,75 Euro.
- ErgebnisDer Kleinsammler liegt mit 259,20 Euro vorn, die Anlieferung kostet 291,75 Euro.
Bei größeren Mengen wächst der Vorteil des Holsystems, weil jede Fahrt gleich viel Zeit kostet.
Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich nachweispflichtig. Die Nachweisverordnung nimmt Erzeuger aus, bei denen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr weniger als zwei Tonnen anfallen. Maßgeblich ist damit die Grenze je Abfallschlüssel, nicht die Betriebssumme. Fünf Abfallarten mit je 1,5 Tonnen ergeben 7,5 Tonnen und volle Nachweispflicht.
Oberhalb der Grenze gilt das Begleitscheinverfahren, bei gleichartigen Abfällen mehrerer Erzeuger der Sammelentsorgungsnachweis. Die Kleinmengenregel entbindet aber nicht von der Dokumentation. Register, Wiegescheine und Übernahmebestätigungen gehören in die Ablage. Quittungen kommunaler Mobiler weisen oft nur eine Privatabgabe aus und tragen als Gewerbenachweis nur eingeschränkt.
Häufige Fragen
Nimmt das Schadstoffmobil Gewerbeabfälle an?
Das regelt die kommunale Satzung. Viele Mobile sind auf Privathaushalte beschränkt. Wo Gewerbe zugelassen ist, fallen Anmeldung und Gebühr an, häufig 20 bis 40 Euro netto.
Was gilt oberhalb von zwei Tonnen je Abfallschlüssel?
Dann greift die reguläre Nachweispflicht mit Begleitschein. Für gleichartige Abfälle mehrerer Erzeuger lässt sich ein Sammelentsorgungsnachweis nutzen.
Ist der Kleinsammler immer teurer?
Nein. Die Gebühr je Übergabe liegt meist höher, dafür entfallen Anfahrt, Wartezeit und eigene Gefahrgutausrüstung. Bei wenigen Abholungen im Jahr kann das Holsystem günstiger sein.
Reicht eine Quittung als Nachweis?
Für Kleinmengen genügt die betriebliche Dokumentation. Verlangt eine Behörde einen Entsorgungsnachweis, sollten Wiegeschein oder Übernahmebestätigung des Entsorgers vorliegen.



